Thüringen braucht alle bestehenden Krankenhäuser, die Standorte müssen geschützt werden. Die in anderen Bundesländern drohenden Schließungen von Kliniken sind in Thüringen nicht vertretbar. Wichtigste Grundlage für die Sicherung der Krankenhäuser ist eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund. Die Abkehr vom Fallpauschalensystem hin zu einer stabilen Finanzierung der Kliniken ist unumgänglich. Dafür streiten wir.
Wir wollen Perspektiven entwickeln und fördern, um Gesundheitswesen und Krankenhäuser stärker in öffentliche Hand zu holen.
Die Arbeiten am 8. Thüringer Krankenhausplan sind in vollem Gange. Seit Herbst 2022 fand bereits der Werkstattprozess „Zukunft.Gesundheit.Thüringen.2030“ statt. Damit haben wir eine breite parlamentarische und außerparlamentarische Beteiligung an der Diskussion über die Krankenhausplanung sichergestellt.
Für unsere zukünftige Krankenhauslandschaft setzen wir auf den Erhalt aller Standorte. Dafür wird es Anpassungen geben müssen, um auf den veränderten Versorgungsbedarf zu reagieren. Entscheidend ist, dass die Grundversorgung weiterhin wohnortnah garantiert sein muss. Planbare Operationen und spezifische Eingriffe sollten vor allem dort stattfinden, wo die größte Erfahrung mit diesen Fällen vorhanden ist.
Thüringen wird weiter seiner Verpflichtung nachkommen, Krankenhäuser bei Investitionsmaßnahmen zur besseren Patient:innenversorgung zu unterstützen. Im Rahmen des Thüringer Krankenhausinvestitionsprogramms wurden 2023 rund 400 Millionen Euro bewilligt. Die Fördermaßnahmen haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2031. Mit dem Landeshaushalt 2024 wurden weitere 91 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereitgestellt. Diesen Weg werden wir fortsetzen, denn jeder Krankenhausstandort wird gebraucht.
Im Jahr 2019 hatte die rot-rot-grüne Landesregierung entschieden, den Maßregelvollzug in Landesverantwortung zurückzuführen. Die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Straftat einzusehen, gehört als hoheitliche Aufgabe in die Landesverantwortung. Im Jahr 2023 wurde zunächst der Maßregelvollzug in Mühlhausen wieder verstaatlicht. Die Einrichtungen in Hildburghausen und Stadtroda werden diesen Schritt ebenfalls gehen.
Die wichtige Arbeit in der Hospiz- und Palliativversorgung haben wir in den vergangenen Jahren ausgebaut. Insbesondere das Netz der vielfältigen Hilfen und die oft ehrenamtliche Arbeit wollen wir fördern und würdigen.