Thü­rin­gen braucht alle bestehen­den Kran­ken­häu­ser, die Stand­or­te müs­sen geschützt wer­den. Die in ande­ren Bun­des­län­dern dro­hen­den Schlie­ßun­gen von Kli­ni­ken sind in Thü­rin­gen nicht ver­tret­bar. Wich­tigs­te Grund­la­ge für die Siche­rung der Kran­ken­häu­ser ist eine aus­kömm­li­che Finan­zie­rung durch den Bund. Die Abkehr vom Fall­pau­scha­len­sys­tem hin zu einer sta­bi­len Finan­zie­rung der Kli­ni­ken ist unum­gäng­lich. Dafür strei­ten wir.

Wir wol­len Per­spek­ti­ven ent­wi­ckeln und för­dern, um Gesund­heits­we­sen und Kran­ken­häu­ser stär­ker in öffent­li­che Hand zu holen.

Die Arbei­ten am 8. Thü­rin­ger Kran­ken­haus­plan sind in vol­lem Gan­ge. Seit Herbst 2022 fand bereits der Werk­statt­pro­zess „Zukunft.Gesundheit.Thüringen.2030“ statt. Damit haben wir eine brei­te par­la­men­ta­ri­sche und außer­par­la­men­ta­ri­sche Betei­li­gung an der Dis­kus­si­on über die Kran­ken­haus­pla­nung sicher­ge­stellt.

Für unse­re zukünf­ti­ge Kran­ken­haus­land­schaft set­zen wir auf den Erhalt aller Stand­or­te. Dafür wird es Anpas­sun­gen geben müs­sen, um auf den ver­än­der­ten Ver­sor­gungs­be­darf zu reagie­ren. Ent­schei­dend ist, dass die Grund­ver­sor­gung wei­ter­hin wohn­ort­nah garan­tiert sein muss. Plan­ba­re Ope­ra­tio­nen und spe­zi­fi­sche Ein­grif­fe soll­ten vor allem dort statt­fin­den, wo die größ­te Erfah­rung mit die­sen Fäl­len vor­han­den ist.

Thü­rin­gen wird wei­ter sei­ner Ver­pflich­tung nach­kom­men, Kran­ken­häu­ser bei Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men zur bes­se­ren Patient:innenversorgung zu unter­stüt­zen. Im Rah­men des Thü­rin­ger Kran­ken­haus­in­ves­ti­ti­ons­pro­gramms wur­den 2023 rund 400 Mil­lio­nen Euro bewil­ligt. Die För­der­maß­nah­men haben eine Lauf­zeit bis zum Jahr 2031. Mit dem Lan­des­haus­halt 2024 wur­den wei­te­re 91 Mil­lio­nen Euro für die nächs­ten Jah­re bereit­ge­stellt. Die­sen Weg wer­den wir fort­set­zen, denn jeder Kran­ken­h­aus­stand­ort wird gebraucht.

Im Jahr 2019 hat­te die rot-rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung ent­schie­den, den Maß­re­gel­voll­zug in Lan­des­ver­ant­wor­tung zurück­zu­füh­ren. Die Behand­lung und Betreu­ung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die auf­grund psy­chi­scher Erkran­kung nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Straf­tat ein­zu­se­hen, gehört als hoheit­li­che Auf­ga­be in die Lan­des­ver­ant­wor­tung. Im Jahr 2023 wur­de zunächst der Maß­re­gel­voll­zug in Mühl­hau­sen wie­der ver­staat­licht. Die Ein­rich­tun­gen in Hild­burg­hau­sen und Stadt­ro­da wer­den die­sen Schritt eben­falls gehen.

Die wich­ti­ge Arbeit in der Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung haben wir in den ver­gan­ge­nen Jah­ren aus­ge­baut. Ins­be­son­de­re das Netz der viel­fäl­ti­gen Hil­fen und die oft ehren­amt­li­che Arbeit wol­len wir för­dern und wür­di­gen.