Die Stär­kung und Unter­stüt­zung der Fami­li­en bleibt ein Schwer­punkt unse­rer Arbeit. Thü­rin­gen lebt ein viel­fäl­ti­ges Fami­li­en­bild. Alle Part­ner­schaf­ten haben ihren gleich­be­rech­tig­ten Platz, in denen Men­schen aus Lie­be für­ein­an­der und auch für Kin­der und die eige­nen Eltern Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Unse­re Fami­li­en­po­li­tik ori­en­tiert sich an den Bedürf­nis­sen der Men­schen und behan­delt alle Fami­li­en­for­men und Gene­ra­tio­nen gleich­be­rech­tigt.

Des­halb haben wir uns mit unse­rer Lan­des­re­gie­rung unter ande­rem für eine flä­chen­de­cken­de und gute Kin­der­be­treu­ung ein­ge­setzt, zwei bei­trags­freie Kin­der­gar­ten­jah­re ein­ge­führt, die sozia­le Infra­struk­tur für Fami­li­en erhal­ten und aus­ge­baut, Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung fami­li­en­freund­li­cher Arbeit unter­stützt, die Fami­li­en­för­de­rung neu auf­ge­stellt und die Thü­rin­ger Alli­anz für Fami­lie und Beruf neu aus­ge­rich­tet.

Wir haben den Anspruch, dass jeg­li­che Bera­tungs­stel­len für Fami­li­en, Frau­en- und Fami­li­en­zen­tren gut und sicher arbei­ten kön­nen, weil sie aus­fi­nan­ziert sind. Dafür haben wir mit dem Lan­des­pro­gramm
„Soli­da­ri­sches Zusam­men­le­ben der Gene­ra­tio­nen“ (LSZ) den Grund­stein gelegt. Die Kom­mu­nen erhal­ten damit För­der­mit­tel zur Siche­rung der sozia­len Infra­struk­tur. Damit schaf­fen wir auch Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung von Fami­li­en im städ­ti­schen und länd­li­chen Bereich – ori­en­tiert an den kon­kre­ten Bedar­fen der unter­stütz­ten Fami­li­en, gene­ra­tio­nen­über­grei­fend und das erhöh­te Armuts­ri­si­ko von Frau­en berück­sich­ti­gend. Die­ses Lan­des­pro­gramm wer­den wir stär­ken und aus­bau­en, indem wir es mit min­des­tens 20 Mil­lio­nen Euro jähr­lich unter­set­zen.

Wir unter­stüt­zen den Lan­des­fa­mi­li­en­rat bei der Erstel­lung und Umset­zung der Emp­feh­lun­gen des Lan­des­fa­mi­li­en­för­der­pla­nes.

Wir wol­len Maß­nah­men und Ange­bo­te, die den gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­den Aus­tausch wei­ter stär­ken, wie Thü­rin­ger Eltern-Kind-Zen­tren (ThEKiZ), Nach­bar­schafts­lä­den, Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­häu­ser oder auch Pro­jek­te für zum Bei­spiel gemein­sa­mes Ler­nen wei­ter för­dern. Eine Ver­ste­ti­gung der über­ört­li­chen Fami­li­en­för­de­rung muss fes­ter Bestand­teil der Thü­rin­ger Fami­li­en­po­li­tik sein, damit Fami­li­en ins­ge­samt und ins­be­son­de­re auch die Teil­ha­be von Fami­li­en mit beson­de­rem Unter­stüt­zungs­be­darf und nied­ri­gem Ein­kom­men gestärkt wer­den. Wir wol­len die Bereit­stel­lung von inklu­si­ven, nied­rig­schwel­li­gen und kos­ten­frei­en Frei­zeit­an­ge­bo­ten für Fami­li­en.

Fami­li­en brau­chen gemein­sa­me Zeit. Dafür wol­len wir die Thü­rin­ger Fami­li­en­kar­te als digi­ta­les Ange­bot in einer Fami­li­en­App fort­füh­ren. Damit sol­len per­spek­ti­visch Fami­li­en Thü­rin­ger Kul­tur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen im Wert von bis zu 50 Euro nut­zen kön­nen.

Wir wer­den jed­we­de Form von inner­fa­mi­liä­rer und häus­li­cher Gewalt bekämp­fen. Der Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen hat für uns beson­de­re Prio­ri­tät. Wir wol­len die Zusam­men­ar­beit von Poli­zei, Jugend­hil­fe und Schutz­ein­rich­tun­gen wei­ter und bes­ser koor­di­nie­ren und stär­ken.

Um Alters­ar­mut zu ver­hin­dern, bedarf es der Stär­kung und Fort­set­zung von fami­li­en­po­li­ti­schen Maß­nah­men und Arbeits­markt­pro­gram­men, die Armut bekämp­fen.

Für pass­ge­naue Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten für Thü­rin­ger Fami­li­en soll eine regel­mä­ßi­ge Eva­lua­ti­on in Form eines Gene­ra­tio­nen­be­rich­tes erar­bei­tet wer­den, der Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Thü­rin­ger Fami­li­en- und Senioren:innenpolitik beinhal­tet.

Das kom­mu­nal­po­li­ti­sche ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von Eltern ist von gro­ßer Bedeu­tung. Um sie zu unter­stüt­zen und ihren All­tag zu ent­las­ten, wol­len wir geeig­ne­te Betreu­ungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te instal­lie­ren und Maß­nah­men zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Fami­lie, Beruf und Ehren­amt för­dern.

Kin­der, die ihre Her­kunfts­fa­mi­lie ver­las­sen müs­sen, kom­men immer mit gro­ßen Belas­tun­gen, oft auch trau­ma­ti­siert, in ein neu­es Umfeld. Men­schen, die die­se Kin­der vor­über­ge­hend oder auf Dau­er als Pfle­ge- oder Adop­tiv­kin­der in ihre Fami­lie auf­neh­men, brau­chen gute Rah­men­be­din­gun­gen und Unter­stüt­zung.

Nach Jahr­zehn­ten der Unter­fi­nan­zie­rung der Thü­rin­ger Pfle­ge­fa­mi­li­en haben wir es geschafft, die Pfle­ge­sät­ze im Jahr 2022 auf das Niveau des Deut­schen Ver­eins für öffent­li­che und pri­va­te Für­sor­ge anzu­he­ben und damit die Eltern nicht nur finan­zi­ell bes­ser aus­zu­stat­ten, son­dern ihnen auch die Aner­ken­nung zukom­men zu las­sen, die sie ver­die­nen. Jetzt gilt es, den nächs­ten Schritt zu gehen. Um in ganz Thü­rin­gen in den Jugend­äm­tern die glei­chen guten Qua­li­täts­stan­dards bei der Betreu­ung von Pfle­ge- und Adop­tiv­el­tern zu sichern, müs­sen fach­li­che Stan­dards erar­bei­tet wer­den: sol­che für die dau­er­haf­te Voll­zeit­pfle­ge eben­so wie Stan­dards für Kri­sen­pfle­ge und befris­te­te Pfle­ge­ver­hält­nis­se. Die­se Stan­dards gilt es, gemein­sam mit den Fach­kräf­ten und Eltern­ver­tre­tun­gen zu erar­bei­ten und in der Arbeit der Thü­rin­ger Jugend­äm­ter umzu­set­zen.