Sowohl in demokratischen Prozessen als auch auf dem Arbeitsmarkt ist die Beteiligung von Frauen essenziell, weshalb wir bei der Gleichstellung von Frauen und Männern weiterhin deutlich vorankommen und Versuche von rechts abwehren müssen, Errungenschaften in diesen Bereichen wieder zurückzudrehen.
In der Privatwirtschaft und im Landesdienst gilt es, Arbeitnehmer:innen darin zu unterstützen, ihre beruflichen Pflichten mit ihren Familienaufgaben vereinbaren zu können und insbesondere Frauen Steine aus dem Weg zu räumen, ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Nach wie vor ist der größere Teil der Führungspositionen mit Männern besetzt, übernehmen Frauen einen Großteil der Kindererziehung und ‑betreuung sowie der Pflege von Angehörigen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, innerfamiliäre Aufgabenverteilung vorzuschreiben, aber es müssen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass stereotype Geschlechterbilder bezüglich der Übernahme von Care- und Sorgearbeit aufgelöst werden und eine gerechte Teilung dieser Verantwortung vorgenommen werden kann. Damit Frauen, die mehr arbeiten und ihre Karrierewege verfolgen wollen, dies auch können.
Hierzu soll mit einer Öffentlichkeitskampagne die Sensibilität der Thüringer Arbeitgeber:innen für familiengerechte Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle erhöht werden.
Mit einem novellierten Gleichstellungsgesetz wollen wir dafür sorgen, dass die Aufstiegschancen für Frauen im öffentlichen Dienst verbessert werden. Die Gleichstellungsbeauftragten in der Landesverwaltung und den Kommunen sollen ihrem Verfassungsauftrag besser nachkommen können, die Umsetzung der Gleichstellung zu begleiten, indem wir ihre Rechte stärken.
Mit einem neuen Ansatz wollen wir uns ein weiteres Mal auf den Weg machen und mittels eines Paritégesetzes die demokratische Vertretung von Frauen in den Thüringer Parlamenten erreichen.
Um der Wichtigkeit von Gleichstellungsthemen gerecht zu werden, wollen wir die Wiedereinführung eines Ausschusses für Gleichstellung im Thüringer Landtag.
Gesundheit ist auch eine Frage des Geschlechts: Männer, die nicht zum Arzt oder der Ärztin gehen, Frauen, die nach männerorientierter Medizin versorgt werden, erhalten nicht immer die optimale Behandlung. Deswegen ist es wichtig, Forschung und Versorgung so weiterzuentwickeln, dass sie Personen jedes biologischen Geschlechts optimal nützt, und des Weiteren verstärkt frauenspezifische Krankheiten intersektional in den Blick zu nehmen, die bislang zu wenig untersucht sind.
Verhütung darf nicht am Geldbeutel scheitern, weshalb wir die vollständige Kostenübernahme für
hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen wollen. Darüber hinaus soll mithilfe eines Menstruationsfreistellungsgesetzes eine staatliche Unterstützungsmaßnahme im Bereich der geschlechtersensiblen Gesundheitsfürsorge geschaffen werden.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, den Schutz für Frauen vor Gewalt deutlich zu verbessern, und nehmen damit bundesweit eine Vorreiter:innenrolle ein. Mit einem eigenen Gesetzentwurf zur besseren Ausstattung der Frauenhäuser und ‑beratungsstrukturen sollen deutlich mehr gewaltbetroffene Frauen erreicht werden.
Zusätzlich sollen zu der Männerberatungsstelle Projekt A4 auch Schutzräume für gewaltbetroffene Männer und Transpersonen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir weitere Schritte gehen und auf unterschiedlichen Ebenen Strukturen stärker vernetzen. So wird zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Frauenschutz und psychiatrischer Versorgung gestärkt, wir streben mehr Wegweisungen von Gewalttätern aus der gemeinsamen Wohnung an und haben eine bessere Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen im Blick.
Die vertrauliche Spurensicherung soll ausgebaut werden, um Frauen die Sicherheit geben zu können, dass sie eine Gewalttat auch später noch anzeigen können.