Sowohl in demo­kra­ti­schen Pro­zes­sen als auch auf dem Arbeits­markt ist die Betei­li­gung von Frau­en essen­zi­ell, wes­halb wir bei der Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern wei­ter­hin deut­lich vor­an­kom­men und Ver­su­che von rechts abweh­ren müs­sen, Errun­gen­schaf­ten in die­sen Berei­chen wie­der zurück­zu­dre­hen.

In der Pri­vat­wirt­schaft und im Lan­des­dienst gilt es, Arbeitnehmer:innen dar­in zu unter­stüt­zen, ihre beruf­li­chen Pflich­ten mit ihren Fami­li­en­auf­ga­ben ver­ein­ba­ren zu kön­nen und ins­be­son­de­re Frau­en Stei­ne aus dem Weg zu räu­men, ihre beruf­li­chen Zie­le zu errei­chen. Nach wie vor ist der grö­ße­re Teil der Füh­rungs­po­si­tio­nen mit Män­nern besetzt, über­neh­men Frau­en einen Groß­teil der Kin­der­er­zie­hung und ‑betreu­ung sowie der Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen. Es ist nicht die Auf­ga­be des Staa­tes, inner­fa­mi­liä­re Auf­ga­ben­ver­tei­lung vor­zu­schrei­ben, aber es müs­sen Rah­men­be­din­gun­gen dafür geschaf­fen wer­den, dass ste­reo­ty­pe Geschlech­ter­bil­der bezüg­lich der Über­nah­me von Care- und Sor­ge­ar­beit auf­ge­löst wer­den und eine gerech­te Tei­lung die­ser Ver­ant­wor­tung vor­ge­nom­men wer­den kann. Damit Frau­en, die mehr arbei­ten und ihre Kar­rie­re­we­ge ver­fol­gen wol­len, dies auch kön­nen.

Hier­zu soll mit einer Öffent­lich­keits­kam­pa­gne die Sen­si­bi­li­tät der Thü­rin­ger Arbeitgeber:innen für fami­li­en­ge­rech­te Arbeits­zeit- und Arbeits­platz­mo­del­le erhöht wer­den.

Mit einem novel­lier­ten Gleich­stel­lungs­ge­setz wol­len wir dafür sor­gen, dass die Auf­stiegs­chan­cen für Frau­en im öffent­li­chen Dienst ver­bes­sert wer­den. Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten in der Lan­des­ver­wal­tung und den Kom­mu­nen sol­len ihrem Ver­fas­sungs­auf­trag bes­ser nach­kom­men kön­nen, die Umset­zung der Gleich­stel­lung zu beglei­ten, indem wir ihre Rech­te stär­ken.

Mit einem neu­en Ansatz wol­len wir uns ein wei­te­res Mal auf den Weg machen und mit­tels eines Pari­té­ge­set­zes die demo­kra­ti­sche Ver­tre­tung von Frau­en in den Thü­rin­ger Par­la­men­ten errei­chen.

Um der Wich­tig­keit von Gleich­stel­lungs­the­men gerecht zu wer­den, wol­len wir die Wie­der­ein­füh­rung eines Aus­schus­ses für Gleich­stel­lung im Thü­rin­ger Land­tag.

Gesund­heit ist auch eine Fra­ge des Geschlechts: Män­ner, die nicht zum Arzt oder der Ärz­tin gehen, Frau­en, die nach män­ner­ori­en­tier­ter Medi­zin ver­sorgt wer­den, erhal­ten nicht immer die opti­ma­le Behand­lung. Des­we­gen ist es wich­tig, For­schung und Ver­sor­gung so wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, dass sie Per­so­nen jedes bio­lo­gi­schen Geschlechts opti­mal nützt, und des Wei­te­ren ver­stärkt frau­en­spe­zi­fi­sche Krank­hei­ten inter­sek­tio­nal in den Blick zu neh­men, die bis­lang zu wenig unter­sucht sind.

Ver­hü­tung darf nicht am Geld­beu­tel schei­tern, wes­halb wir die voll­stän­di­ge Kos­ten­über­nah­me für
hor­mo­nel­le wie hor­mon­freie Ver­hü­tungs­mit­tel durch die Kran­ken­kas­sen errei­chen wol­len. Dar­über hin­aus soll mit­hil­fe eines Mens­trua­ti­ons­frei­stel­lungs­ge­set­zes eine staat­li­che Unter­stüt­zungs­maß­nah­me im Bereich der geschlech­ter­sen­si­blen Gesund­heits­für­sor­ge geschaf­fen wer­den.

Wir haben uns auf den Weg gemacht, den Schutz für Frau­en vor Gewalt deut­lich zu ver­bes­sern, und neh­men damit bun­des­weit eine Vorreiter:innenrolle ein. Mit einem eige­nen Gesetz­ent­wurf zur bes­se­ren Aus­stat­tung der Frau­en­häu­ser und ‑bera­tungs­struk­tu­ren sol­len deut­lich mehr gewalt­be­trof­fe­ne Frau­en erreicht wer­den.
Zusätz­lich sol­len zu der Män­ner­be­ra­tungs­stel­le Pro­jekt A4 auch Schutz­räu­me für gewalt­be­trof­fe­ne Män­ner und Trans­per­so­nen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Zur Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­ti­on wer­den wir wei­te­re Schrit­te gehen und auf unter­schied­li­chen Ebe­nen Struk­tu­ren stär­ker ver­net­zen. So wird zum Bei­spiel die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Frau­en­schutz und psych­ia­tri­scher Ver­sor­gung gestärkt, wir stre­ben mehr Weg­wei­sun­gen von Gewalt­tä­tern aus der gemein­sa­men Woh­nung an und haben eine bes­se­re Ver­sor­gung von gewalt­be­trof­fe­nen Frau­en mit Behin­de­run­gen im Blick.
Die ver­trau­li­che Spu­ren­si­che­rung soll aus­ge­baut wer­den, um Frau­en die Sicher­heit geben zu kön­nen, dass sie eine Gewalt­tat auch spä­ter noch anzei­gen kön­nen.