Mit dem neuen Thüringer Vergabegesetz tragen wir zur Erhöhung der Löhne und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei. Das Gesetz senkt den bürokratischen Aufwand und verbessert Sozial- und Umweltstandards. Allerdings ist das nur ein erster Schritt, denn es muss künftig auch für Vergaben der Kommunen in Thüringen gelten. Die Thüringer Linke wird weiterhin für ein über dem allgemeinen Mindestlohn liegendes Mindestentgelt für öffentliche Aufträge kämpfen. Dieses muss auch in den kommenden Jahren zügig steigen, unter Beachtung des Vorrangs von Tarifverträgen. Wir werden alle gesetzlichen Spielräume für bessere Arbeit und Löhne nutzen und politisch unterstützen.
Wir wollen staatliche Fördermittel für Unternehmen und Einrichtungen an tarifgerechte Entlohnung und qualitativ hochwertige Beschäftigung binden. Dazu richten wir ein digital-öffentliches Tarifregister nach Berliner Vorbild ein. So leisten wir unseren Beitrag für eine höhere Tarifbindung. Beim Einsatz staatlicher Gelder müssen gute Arbeitsbedingungen garantiert sein. Wir wollen eine Fördermittel- und Vergabepolitik des Landes, die mit sozialen und ökologischen Kriterien die Verantwortung der Wirtschaft für Nachhaltigkeit und gute Arbeit betont, um eine soziale und klimagerechte Zukunft für die Generationen zu gestalten.
Die Linke Thüringen setzt sich weiter für eine Arbeitswelt ein, in der jede:r eine existenzsichernde Tätigkeit als Basis für ein selbstbestimmtes Leben ausüben kann. Wir wollen, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit selbstverständlich ist. Wir bleiben dabei: Schluss mit Niedriglöhnen, dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle zwischen Frauen und Männern („Gender Pay Gap“), Werkverträgen, Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen! Um den Thüringer Arbeitsmarkt auch für zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte zugänglich und attraktiv zu machen, bedarf es unter anderem der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission Rassismus im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
Wir wollen eine „Arbeitskammer“ auch in Thüringen einrichten und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ein tragfähiges Modell dafür entwickeln. Damit würden Beschäftigte und Angestellte in Thüringen eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Verbindung mit den Gewerkschaften zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik erhalten.
Um auf die Veränderungen der Arbeitswelt zu reagieren, wollen wir einen langfristigen Monitoring- und Werkstattprozess „Arbeit und Leben in Zukunft“ anregen, um mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften eine Grundlage für nötige Veränderungen zu schaffen und rechtzeitig darauf reagieren zu können. Zudem wollen wir Unternehmen, Betriebs- und Personalräte beim betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützen und Weiterbildungsstandards etablieren und verbessern sowie gemeinsam mit Gewerkschaften eine Bildungsoffensive „Moderne Arbeitswelt“ fördern, um jetzige und künftige Beschäftigte über Arbeitnehmer:innen- und Mitbestimmungsrechte aufzuklären, über Handlungsoptionen zu beraten und interkulturelle Kompetenz zu stärken.
Wir wollen den Ausbau von Mitbestimmung in den Betrieben und die Förderung von Wirtschaftsdemokratie. Studien beweisen: Das ist gut für die gesamte Gesellschaft! Denn dort, wo Beschäftigte mitbestimmen, agieren Unternehmen sozialer, demokratischer und nachhaltiger. Wir wollen Unternehmen und Betriebe dabei unterstützen, Mitbestimmungsmöglichkeiten auszubauen oder neue Formen zu erproben, wie zum Beispiel eine Demokratiezeit mit dem Recht auf zeitlich gewährte Freistellung für das Wahrnehmen von Beteiligungsrechten. Blockaden betrieblicher Mitbestimmung lehnen wir entschieden ab, daher wollen
wir die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen sogenanntes „Union Busting“.
Wir stärken gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen und ergreifen Maßnahmen, um Beschäftigte aus den Behindertenwerkstätten in den regulären Arbeitsmarkt zu begleiten und arbeitslose Menschen mit Behinderungen schneller in Arbeit zu integrieren, und werden die Arbeitsassistenz ausbauen. Wir wollen, dass der Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung Anwendung findet.
Der im Landesamt für Verbraucherschutz angesiedelte Arbeits- und Gesundheitsschutz muss personell aufgestockt werden, um Verstöße und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu ahnden. Um den Arbeitsschutz der Beschäftigten zu stärken, soll eine Anti-Stress-Verordnung eingerichtet werden, die Arbeitger:innen dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen körperliche und psychische Erkrankungen zu treffen.
Auch wenn die Zahl der langzeiterwerbslosen Menschen in Thüringen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, suchen noch immer Menschen nach Jahren der Arbeitslosigkeit nach einer Beschäftigung. Nach dem Ende des erfolgreichen Gemeinwohlarbeitsprojekts für Tausende werden wir erneut nach Wegen suchen, um ihnen im Rahmen öffentlicher Beschäftigung dauerhafte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die auskömmliche Finanzierung der Landesarbeitsprogramme ist deshalb unerlässlich.
Über den Bundesrat werden wir weiterhin für eine Verbesserung der Bedingungen für Arbeitende und Menschen ohne Beschäftigung streiten. Der allgemeine Mindestlohn muss zügig auf 15 Euro erhöht, eine armutsfeste Mindestausbildungsvergütung eingeführt, das Bürgergeld künftig um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres automatisch erhöht und letztlich durch eine armutsfeste und sanktionsfreie Grundsicherung ersetzt werden. Versuchen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern oder Rechte von Beschäftigten auf Bundesebene zu schleifen, werden wir klar widersprechen.
Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und zusammen mit den zuständigen Gewerkschaften bei den Arbeitsbedingungen der Landesbeschäftigten Verbesserungen erwirken. Dafür möchten wir unseren Einfluss im Arbeitgeberverband „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ nutzen, um sozialpartnerschaftlich bessere Tarifverträge für die Beschäftigten zu erwirken.