Wir haben die Grundfinanzierung der Hochschulen in Thüringen seit 2016 deutlich gesteigert und bereits bis 2025 gesichert. Ab 2025 streben wir eine neue Rahmenvereinbarung mit jährlichen Mittelaufwüchsen um mindestens 4 Prozent pro Jahr an.
Nach der erfolgreichen Umwandlung der staatlichen Berufsakademie in die Duale Hochschule Gera-Eisenach wollen wir im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung die Einrichtung eigener Masterstudiengänge prüfen.
Wir haben mit den Hochschulen einen Investitionsplan Hochschulbauplanung für Thüringen 2030+ auf den Weg gebracht, um den Sanierungsstau an den Hochschulen abzubauen und eine bauliche Entwicklungsplanung vorzunehmen, die in der Hochschulstrategie des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt wird. Unser Ziel: die Hochschulinfrastruktur langfristig erhalten sowie klimaneutral und zukunftsfest machen.
Um die erfolgreiche Entwicklung der Thüringer Hochschullandschaft fortzusetzen, wollen wir unter anderem die Finanzierungsverfahren und ‑vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen regelmäßig überprüfen und die Steuerinstrumente in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion, Internationalisierung und Studienbedingungen weiterentwickeln.
Die Thüringer Hochschul- und Wissenschaftslandschaft lebt von Kooperation. Wir werden daher standortübergreifende Kooperationen in Forschung und Lehre im Rahmen der Entwicklungsplanung weiter unterstützen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder im Grundgesetz verankert. Wir machen uns auch dafür stark, dass die Länder besser bei der grundständigen Finanzierung der Hochschulen und insbesondere der Lehre unterstützt werden. Der Bund muss dazu den Hochschulen und Ländern mit einem dauerhaften und regelmäßig aufwachsenden Hochschulpakt unter die Arme greifen.
Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass zusätzliche Bundesbehörden in Thüringen angesiedelt und mehr Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen im Osten gegründet werden.
Die Attraktivität einer Hochschule für Studierende ist auch von den Studienbedingungen abhängig. Studierende müssen die Chance haben, ihre Hochschule mitzugestalten. Auch soziale Infrastruktur und Beratung müssen sichergestellt sein – von Wohnheimen über Mensen bis hin zum kostengünstigen Studi-Ticket. So lassen sich die finanzielle Belastung der Studierenden geringhalten und gute Studienbedingungen gewährleisten. Nur so kann eine Hochschule sozial und offen gestaltet werden – das ist eine Grundlage unserer Hochschulpolitik. Daher haben wir das Studierendenwerk Thüringen finanziell erheblich besser ausgestattet, 15 Millionen Euro für den Bau und die Modernisierung von Wohnheimen zur Verfügung gestellt, die Mitbestimmung der Studierenden ausgeweitet und die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Studium verbessert. Diesen Kurs werden wir fortsetzen: Für ein möglichst freies, gebührenfreies und selbstbestimmtes Studium in Thüringen!
Wir wollen die 2018 verbesserten Mitbestimmungsmöglichkeiten auf ihre Wirkung hin überprüfen und gemeinsam mit den Statusgruppen an den Hochschulen auf dieser Grundlage weiterentwickeln.
Wir haben mit dem Modellprojekt der Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen eine wichtige Ergänzung der Beratungsstrukturen des Studierendenwerks in Thüringen. Wir wollen das Projekt der Hochschule Nordhausen mit einem Monitoring begleiten und erfolgreiche Elemente an allen Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden von Anfang an etablieren.
Der Studienerfolg hängt maßgeblich von der Qualität der Lehre ab. Deshalb wollen wir dem Qualitätsmanagement an den Hochschulen besonderes Augenmerk widmen.
Wir wollen Langzeitstudiengebühren und weitere studienrelevante Gebühren endlich abschaffen und die entstehenden Einnahmeverluste der Hochschulen durch Landesmittel ausgleichen.
Mit unserem Förderprogramm „StudiumThüringenPlus“ können Studierende aus weniger finanzstarken Elternhäusern, die BAföG-berechtigt sind, ein Studium in Thüringen beginnen und Unterstützung in Höhe von 500 Euro für die Anschaffung von Hard- und Software, Literatur oder Sprachkurse erhalten. Damit bieten wir als einziges Land neben Schleswig-Holstein eine solche Starthilfe an. Wir wollen das Programm erhalten und ausbauen, insbesondere indem wir das Antragsverfahren und die Zugangshürden deutlich senken.
Wir setzen uns für die Einführung einer Service-App für Studierende ein, in der alle studien- und hochschulbezogenen Informationen und Angelegenheiten gebündelt zur Verfügung gestellt werden.
Wir wollen die Übergänge von Schule zu Hochschulen einfacher und flexibler machen. Angesichts des Fachkräftemangels in wichtigen Berufen und auch aus Sicht von Bildungsgerechtigkeit und
Chancengleichheit müssen wir erneut über die Zugangsbeschränkungen durch den Numerus Clausus für einzelne Studiengänge diskutieren und andere Qualifikationen als Noten stärker als bisher berücksichtigen.
Wir setzen uns im Bund für eine grundlegende Reform des BAföG ein. Wir wollen eine armutssichere Ausbildungsförderung für alle Studierenden.
Wir wollen den Bund mit einem Hochschulsozialpakt in die Pflicht nehmen, die Länder bei der Finanzierung der Studierendenwerke zum Ausbau der sozialen Infrastruktur zu unterstützen.
Das Studium an Thüringer Hochschulen muss auch beruflich qualifizierten Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Geflüchteten offenstehen. Deshalb werden wir bestehende Barrieren weiter abbauen. Dazu drängen wir auf die Einrichtung und Umsetzung von Diversity-Strategien.
Der Alltag der Beschäftigten und Tätigen an den Hochschulen ist oft geprägt von Unsicherheit und einem erheblichen Leistungsdruck im Wettbewerb um externe Forschungsgelder. Dies schadet der wissenschaftlichen Leistung. Nur wenn die an Hochschulen arbeitenden Menschen Planungssicherheit, Karriereperspektiven und ausreichend Zeit haben, trägt dies zu guter Lehre und Forschung, besseren Studienbedingungen und gesellschaftlich verantwortungsvoller Wissenschaft bei. Eine zusätzliche Fokussierung auf Drittmitteleinwerbungen zu Lasten der grundständigen Finanzierung lehnen wir daher ab.
Wir haben im Thüringer Hochschulgesetz die Hochschulen verpflichtet, verbindliche Rahmenvorgaben für gute Arbeit für alle Beschäftigten zu erlassen, Regelungen für mehr Familienfreundlichkeit und Gleichstellung festgeschrieben, den Lohn für Lehrkräfte für besondere Aufgaben an den Fachhochschulen erhöht und bessere Vergütung für Lehrbeauftragte auf den Weg gebracht. Wir werden diesen Weg weitergehen, um gute Arbeit an den Hochschulen zur Regel zu machen. Deswegen wollen wir neben einer Rahmendienstvereinbarung auch einen echten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen, der einen Mindestlohn, Mindestvertragslaufzeiten sowie Rechte und Pflichten verbindlich regelt. Dazu werden wir uns als Thüringen in der Tarifgemeinschaft der Länder einsetzen. Die studentischen Beschäftigten sollen zudem die Möglichkeit bekommen, ihre Belange in den Personalräten der Hochschulen zu vertreten. Zudem sollen Lehrbeauftragte und Honorarkräfte durch Personalräte vertreten werden können.
Wir stehen zum Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben, plädieren für alternative Karrierewege jenseits der Professur und unterstützen die Hochschulen bei der Einrichtung von unbefristeten Stellen. Dazu setzen wir uns für Anpassungen der Gesetzgebung des Bundes ein und werden auch alle landesrechtlichen Spielräume nutzen. Über das Strategie- und Innovationsbudget des Landes wollen wir insbesondere Maßnahmen fördern, die zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Thüringer Hochschulen beitragen.
Lehrbeauftragte sollen ausschließlich für den Wissenstransfer aus der Praxis an die Hochschulen angestellt werden. Wir werden Schlupflöcher zum missbräuchlichen Einsatz schließen und Möglichkeiten zur Mitwirkung der Lehrbeauftragten in den Hochschulgremien schaffen.
Wir wollen mehr Doktorandinnen und Professorinnen sowie mehr Frauen in Führungspositionen an den Thüringer Hochschulen. Wir werden die gesetzlichen Fortschritte in diesem Bereich aus unserer Regierung mit weiteren Maßnahmen unterstützen und fordern die Umsetzung des Kaskadenmodells, wodurch sich höherrangige Ebenen an dem Frauenanteil der unteren Ebenen orientieren müssen.
Auch für jede Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) muss gelten: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit«. Deshalb wollen wir die Angleichung der Lehrverpflichtung von LfbAs an Fachhochschulen an die ihrer Kolleg:innen an Universitäten. Zudem muss die Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung reformiert werden,
um den Anforderungen an eine moderne Hochschullehre gerecht zu werden. Dazu wollen wir einen Werkstattprozess mit dem Hauptpersonalrat und den Gewerkschaften.
Hochschulen sind Orte der Forschung und Innovation, auch im Zusammenwirken mit außeruniversitären Instituten. Sie tragen Verantwortung für Grundlagenforschung und für eine an gesellschaftlichen Herausforderungen orientierte Forschung. Das Einwerben vorrangig wettbewerblich organisierter und vergebener Forschungsmittel bindet zu viel Zeit, die für Forschung und Lehre fehlt. Diese Forschungsfinanzierung trägt durch kurze Vertragslaufzeiten zur Unsicherheit vieler Beschäftigter bei.
Wir haben bereits einiges auf den Weg gebracht, um Transparenz und verantwortungsvolle Forschungs- und Wissenschaftspolitik zu stärken. Unter anderem ein öffentlich zugängliches Transparenzregister, damit Forschung nicht einseitig von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst wird, und eine Zivilklausel bindet Wissenschaft und Forschung an moralisch-ethische Standards. Daran werden wir festhalten.
Wir fördern weiterhin digitale Innovationen an den Hochschulen und haben Impulse für die wissenschaftliche Attraktivität gesetzt – mit Stipendien und Fördermitteln für digitale Lehr- und Lernformate sowie einer Strategie für frei zugängliche Onlinepublikationen (Open Access) von Forschungsergebnissen unserer Hochschulen.
Wir wollen in Thüringen Forschung und Lehre zur gesellschaftlichen Entwicklung und Transformation etablieren, um zeitgemäße und global nachhaltige Antworten auf neue Herausforderungen zu erhalten, unter anderem durch die Errichtung eines Lehrstuhls, der sich mit Kolonialismus, Migration, Flucht, Rassismus und Antisemitismus befasst.
Für eine sozial-ökologische Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft braucht es auch Forschung und Beratung. Wir wollen an einer Thüringer Hochschule eine Professur für Plurale Wirtschaftswissenschaft (Heterodoxe Ökonomie) und ein entsprechendes wirtschaftswissenschaftliches Forschungs- und Beratungsinstitut schaffen, um der neoklassischen Lehre und dem neoliberalen Mainstream in den Wirtschaftswissenschaften Forschung und Lehre vielfältigeren Zuschnitts zur Seite zu stellen. Dazu gehören ausdrücklich (post-)keynesianische, marxistische, ökologische und feministische Wirtschaftstheorien.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind längst gleichberechtigte Partner:innen in der Thüringer Hochschullandschaft. Wir unterstützen ihre qualitative Weiterentwicklung, um die Thüringer Wissenschaftslandschaft zu stärken und wollen ein tragfähiges Modell zur Übertragung des Promotionsrechts umsetzen und gesetzlich verankern sowie den Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus fördern.
Wir setzen uns für ein Urheberrecht ein, das einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und Publikationen garantiert – sowohl für Lehrende und Studierende als auch für weitere Interessierte.
Wir wollen an den Hochschulen in einem Modellprojekt erproben, wie öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können, um den wissenschaftlichen Anspruch der Autonomie privatwirtschaftlichen Interessen zu entziehen.
Das Thüringer Hochschulgründer:innennetzwerk ist ein wichtiger Bestandteil für Thüringen als Land der Innovationen. Wir haben uns nach dem Wegfall von Bundesmitteln erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese wichtige Arbeit fortgeführt werden kann, und werden dieses finanzielle Engagement als Land verstetigen.