Die Lin­ke Thü­rin­gen will, dass Men­schen, die vor Krieg, Hun­ger und Not flüch­ten müs­sen, huma­ni­tä­re Auf­nah­me und Mög­lich­kei­ten der Inte­gra­ti­on in unse­rem Land fin­den. Sie sol­len unab­hän­gig von ihrem Auf­ent­halts­sta­tus dis­kri­mi­nie­rungs­frei und men­schen­wür­dig leben und am gesell­schaft­li­chen Leben teil­ha­ben kön­nen.

Die Ein­rich­tung von soge­nann­ten Anker­zen­tren leh­nen wir ab. Wir wol­len die Situa­ti­on in der Erst­auf­nah­me ver­bes­sern. Beim Ankom­men in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen wol­len wir sicher­stel­len, dass die Grund­be­dürf­nis­se wie Pri­vat­sphä­re, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, mehr­spra­chi­ge Bera­tungs­an­ge­bo­te, dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bezahl­sys­te­me, qua­li­täts­vol­le Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln und Essens­aus­ga­be gewähr­leis­tet sind.

Bei der Ankunft und Ver­tei­lung braucht es eine sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung und trans­pa­ren­te Wei­ter­ga­be der Infor­ma­tio­nen über beson­de­re Schutz- oder Unter­stüt­zungs­be­dar­fe und Gewalt­schutz­kon­zep­te. Wir wol­len ein früh­zei­ti­ges ers­tes Scree­ning beson­de­rer Schutz­be­dar­fe in der Erst­auf­nah­me, um beson­de­re Ver­fah­rens­ga­ran­tien für das Asyl­ver­fah­ren und bedarfs­ge­rech­te Unter­brin­gung zu gewähr­leis­ten.

Um die Qua­li­tät bei der Auf­nah­me von Geflüch­te­ten in Thü­rin­gen zu ver­bes­sern, sol­len Aus­tausch­for­ma­te mit den rele­van­ten Akteur:innen und eine trans­pa­ren­te Orga­ni­sa­ti­ons­kul­tur bei­tra­gen, um lösungs­ori­en­tiert und unter­stüt­zend auf Pro­blem­la­gen früh­zei­tig und bedarfs­ge­recht reagie­ren zu kön­nen. Geflüch­te­te brau­chen dazu auch unab­hän­gi­ge Ansprechpartner:innen und Anlauf­stel­len.

Wir wol­len aus­rei­chend Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten vor­hal­ten. Dazu wer­den wir neben dem Aus­bau der lan­des­wei­ten Erst­auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten kla­re Rege­lun­gen zur Akti­vie­rung und Finan­zie­rung öffent­li­cher
Lie­gen­schaf­ten oder pri­va­ter Auf­nah­me­mög­lich­kei­ten durch die Nut­zung von Pen­sio­nen, Hotels oder Jugend­her­ber­gen schaf­fen.

Zur Unter­stüt­zung bei der Jugend­hil­fe in asyl- und auf­ent­halts­recht­li­chen Fra­gen sowie Vor­mün­dern und ande­ren Fach­kräf­ten der Jugend­hil­fe wol­len wir eine siche­re und lang­fris­ti­ge Finan­zie­rung einer „Fach­be­ra­tungs­stel­le umA & jun­ge voll­jäh­ri­ge Geflüch­te­te“ schaf­fen.

Wir set­zen uns für den flä­chen­de­cken­den Aus­bau einer qua­li­fi­zier­ten, behör­den­un­ab­hän­gi­gen Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung und die Sicher­stel­lung bedarfs­ge­rech­ter Beratungs‑, Unter­stüt­zungs- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te ein. Die Bera­tungs- und Netz­werk­ar­beit des Flücht­lings­rats Thü­rin­gen e.V. wer­den wir wei­ter­hin insti­tu­tio­nell för­dern.

Mit ent­spre­chen­den Erlas­sen wol­len wir sicher­stel­len, dass Kin­der und Jugend­li­che aus Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen. Eben­so soll über einen Erlass der Eltern- und Geschwis­ter­nach­zug für schutz­be­dürf­ti­ge unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Geflüch­te­te erleich­tert wer­den.

Geflüch­te­te Men­schen sol­len in Thü­rin­gen ihren Auf­ent­halts­ort frei wäh­len kön­nen. Die dezen­tra­le Unter­brin­gung in Woh­nun­gen bleibt für uns eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, damit sie ihr Leben selbst­be­stimmt gestal­ten kön­nen. Dies wol­len wir durch eine Ände­rung des Flücht­lings­auf­nah­me­ge­set­zes ermög­li­chen.