Kinder und Jugendliche müssen ihr Leben selbst mitbestimmen und selbst wirksam gestalten können.
Kinder- und Jugendpolitik ist daher ein eigenständiges Politikfeld. Nur so können die Interessen, Bedürfnisse sowie Mitsprache- und Mitwirkungsrechte junger Menschen berücksichtigt werden. Deshalb haben wir die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und ‑sozialarbeit gestärkt, örtliche Jugendförderung deutlich erhöht und gesetzlich festgeschrieben und die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen verbessert, unter anderem durch das Wahlrecht mit 16 Jahren bei den Kommunalwahlen.
Diesen Weg der immer stärkeren Mitbestimmung für junge Menschen werden wir weitergehen. Die Linke Thüringen nimmt Kinder und Jugendliche als Partner:innen bei allen sie betreffenden Entscheidungen ernst. Wir wollen ihnen eine wirkliche Teilhabe an demokratischen Prozessen sichern.
Wir werden die Jugendsozialarbeit langfristig in Stadt und Land sichern, wohnortnahe Freiräume und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche unterstützen, darunter auch als wichtige Strukturen selbstverwaltete Zentren, die UN-Kinderrechte in der Thüringer Verfassung verankern und Initiativen unterstützen, die für deren Aufnahme ins Grundgesetz eintreten, sowie Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Thüringer Kommunalordnung gesetzlich verpflichtend festschreiben, die Jugendforschung stärken, einen Landesbeteiligungsrat zur Selbstvertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen einrichten, den Ausbau und Neubau von Jugendhäusern, ‑zentren und ‑clubs hinsichtlich Barrierefreiheit vorantreiben und fördern, um auch Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen Teilhabe zu ermöglichen, und eine Stelle einer:eines Kinderbeauftragten als Interessenvertretung und Initiator:in von Beteiligungsprozessen einrichten. Der:die Kinderbeauftragte soll Entscheidungsgremien für die Belange von Kindern und Jugendlichen sensibilisieren und sich für ihre Interessen starkmachen.
Die örtliche Jugendförderung und die Jugendsozialarbeit sind für uns zwei zentrale Säulen, um die Unterstützungsstrukturen für Jugendliche bestmöglich aufzustellen und Räume zu schaffen für selbstbestimmtes Engagement. Deshalb ist für uns klar, dass diese Fördermittel weiter ausgebaut werden müssen.
Wir bleiben dabei: Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen deshalb in die Thüringer
Landesverfassung. Auf Bundesebene unterstützen wir die Aufnahme der UN-Kinderrechte in das Grundgesetz.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die landesgesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen auch überall in den Landkreisen umgesetzt werden. Ein verpflichtendes Kinder- und Jugendparlament in den Landkreisen, mit Mitwirkungsrecht im Jugendhilfeausschuss, gehen wir an. In kleineren Städten und Gemeinden ist der Instrumentenkasten für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vielfältiger auszugestalten. Dies kann eine eigene Einwohner:innenversammlung für Kinder und Jugendliche, ein:e Kinder- und Jugendbeauftragte:r oder ein Beirat von Kindern und Jugendlichen sein. Für uns steht fest, je früher die Mitbestimmungsrechte für alle erlebbarer sind, umso wehrhafter wird unsere Demokratie.
Teilhabe muss auch in der Jugendarbeit für alle möglich sein. Wir wollen deshalb die Mittel zielgenau dafür einsetzen, dass der Um‑, Aus- und Neubau von Jugendhäusern, ‑zentren und ‑clubs Barrierefreiheit fördert und sichert.
Wir wollen eine Stelle einer:eines Kinderbeauftragten als Interessenvertretung und Initiator:in von Beteiligungsprozessen einrichten – der:die Kinderbeauftragte soll Entscheidungsgremien für die Belange von Kindern und Jugendlichen sensibilisieren und sich für ihre Interessen starkmachen. Das ist ein Baustein für uns auf dem Weg, den Kinder- und Jugendschutz weiter zu verbessern.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt ist in der Thüringer Verfassung verankert. Er wird in Thüringen getragen von gut arbeitenden Netzwerken, deren Arbeit wir bestmöglich fördern und unterstützen wollen. Mit dem Landesbeauftragten für Kinderschutz gibt es für diese wichtige Aufgabe seit 2020 eine feste Koordinierungsfunktion innerhalb der Landesregierung. Wir wollen nun den Landesbeauftragten bzw. die Landesbeauftragte darüber hinaus gesetzlich verankern, um diese Funktion auch nachhaltig zu sichern.
Schulen, Kindergärten, Vereine und Verbände sowie alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen Kinderschutzkonzepte. Wir wollen sie weiter bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten unterstützen. Die Interessen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend werden nun durch einen Landesbetroffenenrat vertreten. So können wichtige Erfahrungen in die Arbeit der Kinderschutznetzwerke eingebracht werden. Den weiteren Aufbau und die Arbeit des Landesbetroffenenrates unterstützen und begleiten wir.
Jugendbeteiligung wird in Thüringen großgeschrieben. Thüringen ist das erste Bundesland, in dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung einem wissenschaftlichen Jugendcheck unterzogen werden. Diesen Jugendcheck wollen wir fortführen und verstetigen. Die direkte Beteiligung Thüringer Jugendlicher dabei wollen wir ausbauen und stärken. Wir treten dafür ein, Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien (Kinder- und Jugendparlamente, ‑beiräte, ‑foren etc.) in allen politischen Ebenen und bei allen die junge Generation betreffenden Anliegen zu stärken. Diesbezüglich wollen wir verpflichtende Regularien schaffen. Das beinhaltet, dass kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung, analog zur Senior:innenmitwirkung, in Thüringen Gesetzesrang erhält. Auch die Einstellung hauptamtlicher Beauftragter in den Kommunen, die sich mit den Belangen von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senior:innen befassen, und deren vollumfängliche Beteiligung unterstützen wir.
Außerdem wollen wir niedrigschwellige, von lokalen politischen Stimmungen unabhängige Förderprogramme für selbstorganisierte Kinder- und Jugendbeteiligung schaffen und stärken.