Wir wollen mit einem Landesamt für Migration und Integration die Rechts- und Fachaufsicht so miteinander verbinden, dass es möglich ist, mittels einheitlicher Verfahrensrichtlinien und einem Konzept für moderne, personell sachgerecht aufgestellte Einwanderungsbehörden zu etablieren, dass Menschen, egal ob geflüchtet oder freiwillig zu uns gekommen, das Ankommen und der Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialer Teilhabe erleichtert wird.
Dazu gehören auch mehrsprachige Informationen und Antragsformulare, der Ausbau des Thüringer Programms des Videodolmetschens und die Nutzung der rechtlichen Ermessensspielräume des Landes bei der Ausgestaltung von Regelungen des Bleibe- und Aufenthaltsrechts, insbesondere beim Zugang zu Bildung und Arbeit.
Zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit wollen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot implementieren und die Sprachförderung im Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprachniveau B2 ausbauen. Mit den Träger:innen wollen wir zudem neue Modelle erproben, in denen zusammen mit Behörden und Arbeitgeber:innen frühestmöglich die Aufnahme von Arbeit und der Spracherwerb miteinander verbunden werden.
Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, deren Ausreise nicht möglich ist – weil etwa ein Abschiebungsverbot besteht -, sollen nicht mit Arbeitsverboten von Erwerbsarbeit ausgeschlossen werden. Anträge auf eine Arbeitserlaubnis müssen zügig bearbeitet werden. Eine landesrechtliche Vorgriffsregelung zur Ermessensduldung werden wir prüfen.
Um schnellstmöglich Integration zu ermöglichen anstatt langer Verfahrensdauern und Wartezeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen, wollen wir neben der Asylverfahrensberatung ein Clearingverfahren etablieren, das die aktuelle Situation der Geflüchteten, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und besondere Bedarfe der Menschen erfasst und die Erstellung eines individuellen „Integrationsplanes“ ermöglicht.