Wir wol­len mit einem Lan­des­amt für Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on die Rechts- und Fach­auf­sicht so mit­ein­an­der ver­bin­den, dass es mög­lich ist, mit­tels ein­heit­li­cher Ver­fah­rens­richt­li­ni­en und einem Kon­zept für moder­ne, per­so­nell sach­ge­recht auf­ge­stell­te Ein­wan­de­rungs­be­hör­den zu eta­blie­ren, dass Men­schen, egal ob geflüch­tet oder frei­wil­lig zu uns gekom­men, das Ankom­men und der Zugang zu Bil­dung, Arbeit und sozia­ler Teil­ha­be erleich­tert wird.

Dazu gehö­ren auch mehr­spra­chi­ge Infor­ma­tio­nen und Antrags­for­mu­la­re, der Aus­bau des Thü­rin­ger Pro­gramms des Video­dol­met­schens und die Nut­zung der recht­li­chen Ermes­sens­spiel­räu­me des Lan­des bei der Aus­ge­stal­tung von Rege­lun­gen des Blei­be- und Auf­ent­halts­rechts, ins­be­son­de­re beim Zugang zu Bil­dung und Arbeit.

Zur Sicher­stel­lung eines gleich­be­rech­tig­ten Zugangs zu Bil­dung und Arbeit wol­len wir ein flä­chen­de­cken­des qua­li­fi­zier­tes Sprach­kurs­an­ge­bot imple­men­tie­ren und die Sprach­för­de­rung im Lan­des­pro­gramm „Start Deutsch“ bis zum Sprach­ni­veau B2 aus­bau­en. Mit den Träger:innen wol­len wir zudem neue Model­le erpro­ben, in denen zusam­men mit Behör­den und Arbeitgeber:innen frü­hest­mög­lich die Auf­nah­me von Arbeit und der Sprach­er­werb mit­ein­an­der ver­bun­den wer­den.

Voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen, deren Aus­rei­se nicht mög­lich ist – weil etwa ein Abschie­bungs­ver­bot besteht -, sol­len nicht mit Arbeits­ver­bo­ten von Erwerbs­ar­beit aus­ge­schlos­sen wer­den. Anträ­ge auf eine Arbeits­er­laub­nis müs­sen zügig bear­bei­tet wer­den. Eine lan­des­recht­li­che Vor­griffs­re­ge­lung zur Ermes­sens­dul­dung wer­den wir prü­fen.

Um schnellst­mög­lich Inte­gra­ti­on zu ermög­li­chen anstatt lan­ger Ver­fah­rens­dau­ern und War­te­zei­ten in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen, wol­len wir neben der Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung ein Clea­ring­ver­fah­ren eta­blie­ren, das die aktu­el­le Situa­ti­on der Geflüch­te­ten, beruf­li­che Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten und beson­de­re Bedar­fe der Men­schen erfasst und die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len „Inte­gra­ti­ons­pla­nes“ ermög­licht.