Das Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Senior:innen haben wir in Thüringen auf den Weg gebracht. Sowohl die verpflichtende Etablierung von kommunalen Senior:innenbeiräten ab 10.000 Einwohner:innen als auch die verbindliche Beauftragung von Senior:innenbeauftragten werden beispielsweise sehr wertgeschätzt. Wir wollen dies novellieren und zu einem Senior:innen-Mitbestimmungsgesetz weiterentwickeln.
Um der Thüringer Demografie gerechter zu werden, soll die Grenze, ab der eine Etablierung von Senior:innenbeiräten verpflichtend wird, von 10.000 auf 5.000 Einwohner:innen reduziert werden. Unter anderem mit mehr Verbindlichkeit bei der Beteiligung von Senior:innenvertretungen an politischen Prozessen als auch durch bessere Unterstützung vor Ort. Den Landessenior:innenrat in Thüringen wollen wir auskömmlich finanzieren und stärken.
Wir fordern, die Verdienste von Senior:innen für unser Zusammenleben zu würdigen und den großen persönlichen Einsatz vieler zu fördern. Darum wollen wir die Förderung der ehrenamtlichen Senior:innenbeiräte und ‑beauftragten sowie die regionalen Senior:innenbüros als Anlaufstellen bei Fragen sicherstellen und ausbauen und die ehrenamtliche Senior:innenarbeit gesetzlich stärker verankern. Alter ist ein Lebensabschnitt mit eigenständigen Bedürfnissen, Ansprüchen, Vorstellungen und Erlebnismöglichkeiten, die Politik und Gesellschaft berücksichtigen muss. Unsere Landesregierung hat daher Projekte der Senior:innenarbeit und der Selbstorganisation, Strukturen zur gegenseitigen Unterstützung Älterer und Senior:innen-WGs aufgebaut, weiterentwickelt und gefördert.
Wir werden das Landesprogramm AGATHE – älter werden in der Gemeinschaft auf alle Thüringer Regionen ausweiten und die Finanzierung verstetigen. AGATHE richtet sich insbesondere an alleinlebende Senior:innen und unterstützt sie, wieder stärker am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Somit ist AGATHE eine konkrete Maßnahme gegen Einsamkeit im Alter.