Wir wollen die von Bürger:innen genutzte Polizeivertrauensstelle für Beschwerden von Polizeibeamt:innen öffnen und zu einer unabhängigen und aus den Polizeistrukturen herausgelösten Polizeibeschwerde- und Ermittlungsbehörde mit eigenen Kompetenzen ausbauen. Dazu wollen wir das Polizeiorganisationsgesetz ändern und eine Bundesratsinitiative zur Anpassung der Länderkompetenzen anstoßen.
Wir setzen uns für eine konsequente Durchsetzung der 2017 eingeführten Kennzeichnungspflicht für die Polizei ein. Somit stellen wir sicher, dass Betroffene von Polizeigewalt eine klare Angabe zu potenziellen Täter:innen geben können.
Wir wollen das jährliche Hin und Her um die Auszubildendenzahlen und die Lotterie der Abgabeplanung fertigausgebildeter Anwärterinnen und Anwärter beenden. Dazu wollen wir eine
Personalentwicklungskonzeption für die nächsten zehn Jahre auf den Weg bringen. So lässt sich Zuverlässigkeit und eine angemessene Personalausstattung langfristig sichern.
Wir wollen eine auf diese Personalentwicklungskonzeption aufbauende vorausschauende Personalplanung und Einstellungsverfahren, die auf sich verändernde Altersabgänge, Bewerbungs- und Einstellungslagen sowie den demografischen Wandel reagieren. Unbesetzte Stellen werden wir schneller nachbesetzen.
Wir wollen die Evaluation der Expert:innenkommission zur Polizeistrukturreform vor zehn Jahren aufgreifen und die notwendige Strukturdebatte ehrlich und auf Augenhöhe mit den Bediensteten und Polizeigewerkschaften führen, damit Polizist:innen, die wir 2024 ausbilden, auch in den kommenden Jahrzehnten eine stabile Arbeitsgrundlage haben, um jederzeit personell einsatzfähig anfallende Herausforderungen zu bewältigen.
Wir wollen die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei zum modernen „Polizeibildungs-Campus 2030“ ausbauen, soziale Begegnungsräume schaffen, die Sportanlagen ertüchtigen, die Ausbildung auf moderne Kriminalitätsphänomene spezialisieren, Anwärter:innen kostenfrei unterbringen und Menschenrechts- und Demokratiebildung im Sozialkompetenzzentrum verstärken.
Wir wollen die bestehende Arbeitsverdichtung weiter reduzieren, zum Beispiel durch praxisnähere Vereinfachung und Digitalisierung alltäglicher Prozesse bei der Schutz- und Kriminalpolizei, um Krankenstand und Überstunden entgegenzuwirken. Doppelaufgaben müssen reduziert werden.
Damit Polizist:innen nicht auf der Straße fehlen, wollen wir für Tätigkeiten, für die keine hoheitlichen Befugnisse nötig sind, auch auf Verwaltungsangestellte zurückgreifen und die Möglichkeiten für Quereinsteiger:innen oder externe Spezialist:innen, zum Beispiel für IT ausdehnen.
Polizeiliche IT-Strukturen wollen wir weiter datensicher ausbauen sowie Ressourcen bereitstellen, um ein Einsatzleitsystem der Zukunft und polizeiliche Fachverfahren zu ermöglichen. „Internet am Arbeitsplatz“ wollen wir flächendeckend in allen Dienststellen ausrollen. Bund-Länder-Projekte wie „Polizei 20/20“ oder Länderkooperationen wie das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ werden wir wachsam begleiten, auch damit das Gefahrenabwehrrecht der Länder nicht überschritten wird.
Wir wollen uns für die Schaffung höherwertiger Stellen im Tarifbereich einsetzen (höher als E 3/E 5). Das soll entweder durch Stellenhebungen oder durch die Schaffung neuer Stellen erreicht werden.
Diese höherwertigen Tätigkeiten sollen den Tarifbeschäftigten dann entsprechend übertragen werden.
Wir wollen die Erschwerniszulagenverordnung anpassen, die Umsetzung unseres Landtagsbeschlusses zur Erhöhung von „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ auf die im Bund geltende Höhe forcieren und das Zulagensystem weiter an die unterschiedlichen Belastungen der Polizei anpassen und gerechter gestalten.
Wir wollen eine rechtssichere leistungs- und zeitgeregelte Lösung für eine verbesserte Beförderung in das 2. Beförderungsamt schaffen, das Beurteilungswesen und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern. Die Rückkehr zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wollen wir prüfen.
Wir wollen ein verpflichtendes Angebot zur Regeneration und Gesundheitsförderung für Polizistinnen und Polizisten schaffen, insbesondere durch bessere Sportmöglichkeiten, Kurse und Angebote zur Regeneration sowie Erholung für Thüringer Polizeibedienstete jeden Alters. Zudem muss die Thüringer Polizei familienfreundlicher werden, etwa bei Schichtdiensten. Die Gewinnung von mehr Frauen, Migrant:innen und queeren Personen in der Landespolizei begrüßen wir.
Das Polizeirecht werden wir weiter bürger:innenrechtsfreundlich fortentwickeln. Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden wir dann stärken, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig sind. Wir wollen
mit einem Polizeiausschuss im Thüringer Landtag eine bestehende Lücke parlamentarischer Kontrolle der nachrichtendienstlichen Befugnisse bei der Polizei schließen, insbesondere für den Bereich der V‑Personen und der verdeckten Ermittlerinnen und Ermittler, und die Befugnisse der Polizei auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit prüfen. Nicht nur der Umgang mit Waffen muss regelmäßig geübt werden: Wir wollen für die Thüringer Polizei künftig ein verpflichtendes Fortbildungsangebot einführen, um relevante Kompetenzen, neue Entwicklungen und Forschungserkenntnisse gleichermaßen an alle Polizist:innen weiterzuvermitteln.
Pfefferspray soll wegen seiner erheblich gesundheitsgefährdenden Wirkung künftig nur noch zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit sowie erheblicher Sachwerte einsetzbar sein. Wir wollen den Einsatz sogenannter Schmerzgriffe regeln.
Die durch Gerichte für rechtswidrig erklärte Praxis von sogenanntem Racial Profiling wollen wir überwinden. Dazu trägt eine Ergänzung der Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei um rassismus- und diskriminierungskritische und menschenrechtsbildende Inhalte ebenso wirksam bei wie die Streichung von Eingriffsbefugnissen im Polizeiaufgabengesetz, die Racial Profiling befördern. Zudem wollen wir die Befugnisse zu anlasslosen Kontrollen in sogenannten Gefahrengebieten streichen und landesweit ein Quittungssystem für Kontrollen einführen.
Die Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) soll um das Merkmal „rassistisch motivierte Straftat“ sowie „queerfeindliche Gewalt und Straftaten“ ergänzt und differenziert nach Betroffenengruppen geführt werden. Für diese Änderung werden wir uns auch auf Bundesebene einsetzen.
Wir wollen die Modernisierung und den Neubau von Liegenschaften weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass Thüringer Polizistinnen und Polizisten eine sichere Arbeitsumgebung haben und zugleich die Erreichbarkeit für Bürger:innen erhöht wird.
Wir wollen die Polizei für Seiteneinsteigerinnen und ‑einsteiger weiter öffnen, zum Beispiel im IT-Bereich, und die getrennt laufende Ausbildung für Schutzpolizistinnen und ‑polizisten und Kriminalistinnen und Kriminalisten (Y‑Ausbildung) einführen.
Wir wollen die Aufstiegsmöglichkeiten in die nächsthöheren Laufbahnen verbessern. Aufstiegsmöglichkeiten sollen so gestaltet werden, dass tatsächliche Chancengleichheit herrscht. Hierzu sollen die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc. überprüft und novelliert werden.
Die Präventionsarbeit in der Thüringer Polizei wollen wir weiter stärken und vor dem Hintergrund immer neuerer Phänomene die polizeiliche Kriminalprävention nicht nur über die Landespolizeiinspektionen, sondern auch in gebündelter Form bewerkstelligen, insbesondere zu Internetkriminalität und Betrugsprävention, die alle Bürgerinnen und Bürger im ganzen Freistaat betreffen.
Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, die Kontrolle der Lagerung von Waffen und Munition sicherzustellen und bei Verstößen bestehende Waffenerlaubnisse zu widerrufen.
Wir wollen das bewährte Konzept der Kontaktbereichsbeamtinnen und ‑beamten im ländlichen Raum weiter stärken und sie noch mehr zur ersten polizeilichen Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner machen. Es bedarf einer stetigen Aufgabenkritik und Fortentwicklung der Strukturen in der Thüringer Polizei, damit die Menschen in Thüringen weiterhin von einem hohen Sicherheitsniveau profitieren und Polizistinnen und Polizisten motiviert ihre Arbeit leisten können.
Wir wollen die polizeiliche Präventionsarbeit stärken und durch die Schaffung einer Ansprechperson für queerfeindliche Straftaten unterstützen.
Wir wollen Schulung der Opferschutzbeauftragten der Thüringer Polizei für den Umgang mit LSBTIQ*-Menschen etablieren und stärken und wollen die „Polizeilichen Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt: Leitlinien für die Thüringer Polizei“ in Bezug auf die Zielgruppe LSBTIQ*-Menschen überarbeiten.
Für die Thüringer Polizei wollen wir ein „Leitbild Polizei Thüringen“ erarbeiten – gemeinsam mit den Polizeibeamtinnen und ‑beamten in Thüringen, den Polizeigewerkschaften, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Polizeibildungseinrichtung und Fachleuten einer bürger:innennahen und bürger:innenrechtsorientierten Sicherheitspolitik. Das Leitbild soll die Grundlage für die weitere kontinuierliche Entwicklung der Thüringer Polizei in den nächsten Jahren sein.