Wir werden den Prozess zur Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen auf Basis der Freiwilligkeit weiterführen – vor dem Hintergrund demografischer Entwicklung im Freistaat Thüringen und der Herausforderungen an eine moderne Verwaltung. Die Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen werden wir unterstützen. Ebenso werden wir die Übertragung von Landkreisaufgaben auf die gemeindliche Ebene prüfen und dann einleiten, wenn die zu lösenden Fragen und Probleme unmittelbar vor Ort besser entschieden und gelöst werden können.
Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, so dass die Kommunen auf dieser Basis finanzielle Handlungsspielräume erhalten haben. Wir werden die angemessene Finanzausstattung der Kommunen weiter gewährleisten und den kommunalen Finanzausgleich weiterentwickeln. Die Verteilungsmechanismen zwischen den Kommunen werden wir mit Blick auf ihre Aufgaben und ihre eigene Finanzkraft ständig berücksichtigen. Wir wollen die Thüringer Kommunen auf ein solches finanzielles Fundament stellen, dass zukünftig auf sogenannte kommunale Hilfsprogramme, die nicht Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs sind, verzichtet werden kann. Mit einer differenzierten Kreisumlage werden wir sicherstellen, dass größere Städte Landkreisaufgaben nicht mehrfach finanzieren, wenn sie diese selbst erbringen.
Im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, dass die längst fällige Reform der Gewerbesteuer konkrete Gestalt annimmt.
Wir werden die bestehenden Gesetze überprüfen und unnötige Standards zur Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung streichen. Künftig soll stärker vor Ort entschieden werden können, wie Rahmenvorschriften flexibler und bürger:innenfreundlicher ausgestaltet werden können. Wir wollen Kommunen dazu anregen und dabei unterstützen, Gemeinwohlbilanzen zu erstellen.
Wir wollen die Stellung der Kommunen stärken und ihnen ein höheres Gewicht im föderalen Staatsaufbau zukommen lassen. Dazu gehört eine dritte föderale Kammer neben Bundestag und Bundesrat, in der die Kommunen ihre Interessen auf Bundesebene eigenständig vertreten können. Die Städte und Gemeinden brauchen eine höhere Beteiligung am Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik, um finanziell unabhängiger von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene zu sein.
Die Förderprogramme der integrierten ländlichen Entwicklung und des Maßnahmenprogramms der Europäischen Union LEADER sind bereits wichtige Bausteine zur Entwicklung gleichwertiger Lebensbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um LEADER noch stärker zu einem Instrument des zivilgesellschaftlichen Engagements zu machen. Dazu wollen wir vor allem auch bürokratische Hürden abbauen. In der integrierten ländlichen Entwicklung wollen wir stärker auf die Förderung von Projekten zur Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur setzen.
Mit der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum schließt unsere Landesregierung eine Lücke. Dorfläden zum Beispiel, die Einkaufsmöglichkeiten bieten und Ortskerne wiederbeleben, sind gerade für ältere Menschen wichtig. Sie erhalten eine Förderung bei Investitionen. Damit werden die Grundversorgung und die Lebens‑, Wohn- und Arbeitsverhältnisse weiter verbessert.
Wir wollen weiterhin 24-Stunden-Läden im ländlichen Raum unterstützen. Sie können dort die Versorgung der Menschen verbessern und für kürzere Wege sorgen. Wir präferieren dabei Lösungen mit Genossenschaften, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder gemeinnützigen Träger:innen.
Wir stehen für ein neues Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2040 und wollen dazu frühzeitig einen Beteiligungs- und Kommunikationsprozess beginnen. Es braucht ein Programm zur Stärkung von regionaler Leistungsfähigkeit durch interkommunale Kooperation und gezielte Förderung integrierter Regionalentwicklung gemeinsam mit Akteur:innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.